Versicherungsleistungen

Hinweise zur Kostenübernahme der privaten Versicherungen

Privatversicherte / private Zusatzversicherung / Beihilfe

Private Versicherungen, private Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Rechnungen von meinen Behandlung komplett bis fast komplett!

In der Regel sind Heilpraktikerkosten in den privaten Versicherungen inbegriffen.
Nur in Ausnahmefällen, d.h. bei bestimmten Tarifen sehen wir, dass größere Teile nicht übernommen werden.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Kostenübernahme gesetzlich Versicherte

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.

Gesetzliche Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.

Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Private Zusatzversicherung

Für gesetzlich Versicherte kann es oft ratsam sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die Heilpraktikerkosten übernehmen. Gute Versicherungen übernehmen meist 80% der Rechnungskosten und bis 1000€ im Jahr. Oft sind auch zusätzliche Kosten wie Zahnarzt, Brille etc. mitversichert.